110402 - Verstärkung der Mannschaft
Nachdem Frau Schulze einen gesunden Knaben zur Welt gebracht - Wir gartulieren allesamt ! - und Frau Meyer einen wohnortnäheren Arbeitsplatz gefunden hat - Wir bedauern, allerdings mit viel Verständnis ! - verstärken Frau Wilde und Frau Kaschke unser Team. Wir freuen uns über die kompetente Verstärkung !
110105 - Antidepressiva
Antidepressiva (SSRI und TCA): Ergänzungen der Produktinformationen
Die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat die Arzneimittelgruppen der Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) und trizyklischen Antidepressiva (TCA) sowie einige Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRI) wissenschaftlich neu bewertet:
SSRI und TCA hinsichtlich des Risikos für das Auftreten von Knochenbrüchen
SSRI und Venlafaxin sowie Mirtazapin hinsichtlich des Risikos für das Auftreten einer primären pulmonalen Hypertonie bei Neugeborenen (PPHN)
Fluoxetin hinsichtlich des Risikos für das Auftreten von Fehlbildungen
Die betroffenen Wirkstoffe sind:
SSRI: Citalopram, Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin
TCA: Amitriptylin, Clomipramin, Dosulepin, Doxepin, Imipramin, Nortriptilin
sowie Venlafaxin (SNRI) und Mirtazapin
Der CHMP, die PhVWP und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) halten es für notwendig, in die Produktinformationen der Arzneimittel mit den genannten Wirkstoffen die aufgeführten zusätzlichen Hinweise in den Abschnitten »Warnhinweise« und/oder »Schwangerschaft und Stillzeit« aufzunehmen.
100906 - Auslieferung Grippeimpfstoff
Die Auslieferung mit Grippeimpfstoffen hat letzte Woche für das Mühlöenbecker Land begonnen. Sie können in Ihrer Hausarztpraxis nach Impfterminen fragen.
100327 - Das BfArM informiert
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Mitteilung zu clopidogrelbesilathaltigen Arzneimitteln eines bestimmten Herstellers aus Indien
Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur hat im Rahmen eines von der Europäischen Kommission veranlassten Risikobewertungsverfahrens die Empfehlung ausgesprochen, dass clopidogrelbesilathaltige Arzneimittel eines bestimmten Herstellers aus Indien aus der Vertriebskette zurückgerufen werden sollen.
Grund für diese Empfehlung ist eine von der zuständigen deutschen Überwachungsbehörde durchgeführte Inspektion der Guten Herstellungspraxis in der Herstellungsstätte in Indien. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte steht mit den zuständigen Überwachungsbehörden in einem engen Kontakt hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Deutschland.
Die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer haben die erforderlichen Schritte eingeleitet, den Wirkstoff zukünftig von einer zuverlässigen Quelle zu beziehen.
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100322 - Hähnchen häufig mit Salmonellen und Campylobacter belastet
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EU-Studie zeigt: Erreger werden bei der Schlachtung vom Tier auf den Schlachtkörper verschleppt
Die Ergebnisse einer bundesweiten, vom BfR koordinierten Studie zeigen, dass bei Hähnchen zum Zeitpunkt der Schlachtung häufig Campylobacter und Salmonellen nachweisbar sind. Die Erreger gelangen mit dem Darminhalt und auf den Federn der Tiere in den Schlachthof und können während der Schlachtung auf die Schlachtkörper verschleppt werden. Von dort gelangen sie in die Lebensmittelkette und zum Verbraucher. Nach dem heute veröffentlichten Bericht des BfR wurden in Deutschland auf 62 Prozent der 432 untersuchten Schlachtkörper Campylobacter und auf 17,6 Prozent Salmonellen nachgewiesen. Bei 48,6 Prozent der Schlachtgruppen konnten Campylobacter im Darminhalt der Tiere nachgewiesen werden. Die Studie ist Teil einer Untersuchung, die 2008 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der EU-Studie wurden heute von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht. Campylobacter und Salmonellen sind die häufigsten Erreger bakterieller Magen-Darm-Erkrankungen des Menschen. „Für lebensmittelbedingte Campylobacterinfektionen ist Hähnchenfleisch die bedeutendste Quelle“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, „und auch Infektionen mit Salmonellen sind häufig auf Hähnchenfleisch zurückzuführen.“ Bei der Zubereitung von Hähnchenfleisch sollte deshalb auf eine besonders sorgfältige Küchenhygiene geachtet werden: Geflügelfleisch sollte nur durcherhitzt verzehrt werden. So inaktiviert man nicht nur Campylobacter und Salmonellen sondern auch andere mögliche Krankheitserreger. Das Fleisch sollte außerdem getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahrt und zubereitet werden, damit Krankheitserreger nicht auf diese verschleppt werden können.
Die Belastung der Schlachtkörper mit Campylobacter war in den kalten Wintermonaten deutlich geringer als im Sommer. Auch die Menge der Campylobacter auf belasteten Schlachtkörpern variierte erheblich zwischen nur wenigen Keimen und über 100 000 Keimen pro Gramm Hähnchenfleisch. Wurden im Darminhalt von Tieren aus einer Schlachtcharge Campylobacter nachgewiesen, war die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Schlachtkörper dieser Charge mit Campylobacter belastet waren, mit 93 Prozent positiven Befunden besonders hoch. Bei Schlachtkörpern aus Schlachtgruppen ohne Campylobacter-Nachweis im Darminhalt lag die Nachweisrate bei 33 Prozent. Bei den nachgewiesenen Campylobacter handelte es sich zu etwa 80 Prozent um Campylobacter jejuni, während Campylobacter coli einen Anteil von etwa 20 Prozent hatte. Dies entspricht der Verteilung, die auch bei Infektionen des Menschen beobachtet wird.
Neben Campylobacter wurden auch Salmonellen häufig auf den Schlachtkörpern nachgewiesen. Hierbei wurden insgesamt 14 verschiedene Salmonella-Serovare nachgewiesen. Die drei Serovare Salmonella 4,12:d:-, Salmonella Typhimurium und Salmonella Paratyphi B (dT+) machten zusammen mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Nachweise aus. Bereits in einer früheren Studie zum Vorkommen von Salmonellen bei Masthähnchen war der gehäufte Nachweis der Serovare Salmonella 4,12:d:- und Salmonella Paratyphi B (dT+) bei dieser Geflügelspezies beobachtet worden.
EU-weit wurde Campylobacter bei 71,2 Prozent der Schlachtgruppen von Masthähnchen im Darm und auf 77 Prozent der Schlachtkörper nachgewiesen. Die Nachweisraten in den Mitgliedsstaaten lagen zwischen zwei Prozent und 100 Prozent für den Nachweis im Darminhalt und zwischen 4,9 Prozent und 100 Prozent für den Nachweis auf den Schlachtkörpern. Die für Deutschland ermittelten Werte lagen somit unter dem EU-Durchschnitt.
Mit Salmonellen waren EU-weit 15,7 Prozent der Schlachtkörper belastet. Die häufigsten Serovare waren Salmonella Infantis und Salmonella Enteritidis, allerdings spiegelt der häufige Nachweis von Salmonella Infantis die sehr hohe Belastung der Tiere in einem Mitgliedsstaat wieder.
Dokumente
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100216 - Kohlenmonoxid-Vergiftungen im Innenraum nehmen zu
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BfR-Broschüre wertet Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2008 aus
Bei Vergiftungsfällen mit Kohlenmonoxid im Innenraum verzeichnete das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2008 eine leichte Zunahme. Kohlenmonoxid-Vergiftungen sind ein Schwerpunkt der soeben erschienenen Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2008“. Danach wurden in Deutschland insgesamt elf Fälle gemeldet, bei denen Erwachsene und Kinder durch den Betrieb eines Holzkohlegrills in ihren Wohnungen Gesundheitsschäden erlitten hatten. Die Broschüre beschreibt außerdem Vergiftungsfälle mit Kohlenmonoxid beim Aufenthalt in Indoor-Gokart-Anlagen. Sie ist kostenlos beim BfR erhältlich.
Grillen scheint sich zunehmend zu einer wetterunabhängigen Freizeitbeschäftigung zu entwickeln. So werden Tischgrills für den Innenraum angeboten, und in der Fernsehwerbung werden Holzkohle-Grillaktionen im Wohnzimmer gezeigt. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher haben daraufhin ihren offenen Holzkohlengrill im Innenraum betrieben und die Restwärme des Grills als Heizquelle genutzt. In der Folge wurden sowohl Kinder als auch Erwachsene im Krankenhaus wegen einer Vergiftung mit Kohlenmonoxid behandelt.
Im Jahr 2008 erhielt das BfR erstmals Meldungen von Kohlenmonoxidvergiftungen im Zusammenhang mit Indoor-Gokart-Anlagen. Drei von sechs gemeldeten Vergiftungen verliefen leicht, die anderen drei mittelschwer. In der Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2008“ finden sich hierzu Fallbeschreibungen. In der Broschüre werden außerdem Vergiftungsunfälle, die größere Personengruppen betreffen, dargestellt. Neben sofortigen Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen ist auch eine verantwortungsvolle Kommunikation von großer Bedeutung, um Panikreaktionen bei den Betroffenen zu vermeiden. Zusätzlich beschreibt das BfR in der Broschüre exemplarisch Ursachen, Folgen und mögliche Maßnahmen bei Unfällen wie Arbeitsunfällen, Chemieunfällen und Unfällen im Schulunterricht.
Seit 1. August 1990, dem Beginn der bundesweiten Meldepflicht, bis zum 31. Dezember 2008 sind im BfR insgesamt 57.008 ärztliche Mitteilungen zu Vergiftungen oder Verdachtsfällen eingegangen. Im Jahr 2008 hat die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen 4.210 Meldungen erhalten. Die Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2008“, die sich besonders an Ärzte, Klinik- und Rettungspersonal richtet, ist kostenlos beim BfR erhältlich: Fax +49-(0)30-18412-4970, E-Mail: publikationen@bfr.bund.de und steht unter www.bfr.bund.de zum Herunterladen zur Verfügung.
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100116 - Toxoplasmose: unterschätzte Gefahr
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BfR-Merkblatt zum Schutz vor Infektionen
Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit diesen Parasiten kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden oder sogar sterben. Besonders gefährdet sind aber auch Kleinkinder unter fünf Jahren und Personen, die durch Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem haben. „Diese Personengruppen sollten wissen, von welchen Lebensmitteln ein besonderes Risiko ausgeht und wie sie sich vor einer Infektion mit Toxoplasmen schützen können“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Toxoplasmen können insbesondere in rohem Fleisch vorkommen. Außerdem können Obst und Gemüse auf der Oberfläche mit dem Erreger verunreinigt sein.
Die Infektion mit Toxoplasmen (Toxoplasmose) gehört zu den häufigsten parasitären Infektionen weltweit. Sie verläuft jedoch meistens unerkannt. Der Erreger Toxoplasma gondii kann alle warmblütigen Tiere, einschließlich Vögel, befallen. Ist der Erreger einmal in den Wirtsorganismus gelangt, verweilt er in der Regel ein Leben lang in Geweben der Muskulatur und des Nervensystems. Deshalb können Toxoplasmen in rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln wie Hackfleisch, Hackepeter und Rohwurstprodukten vorkommen. Infektiöse Erregerstadien (Oozysten) werden aber auch von infizierten Katzen mit dem Kot ausgeschieden. Sie können mit dem Wind, mit Regen und Oberflächenwasser weit verbreitet werden und in der Umwelt lange überleben. Somit können diese Oozysten auch auf Obst und Gemüse oder ins Trinkwasser gelangen.
Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden alle Entwicklungsstadien des Parasiten zuverlässig abgetötet. Demgegenüber kann er bei Kühlschranktemperaturen mehrere Wochen überleben. Auch bei Gefriertemperaturen bleiben Toxoplasmen unter Umständen infektiös.
In Deutschland besitzt etwa die Hälfte der Bevölkerung Antikörper gegen diesen Parasiten. Eine akute Toxoplasmose tritt selten auf und äußert sich in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellung vor allem im Halsbereich. Personen mit geschwächtem Immunsystem können aber auch schwere Krankheitsverläufe mit Beteiligung unterschiedlicher Organe, zum Beispiel der Lunge und des Gehirns, zeigen. Ist eine Schwangere nicht gegen Toxoplasmen immun, kann eine Infektion während der Schwangerschaft für Ungeborene zum Teil schwere Missbildungen wie Wasserkopf, geistige Behinderungen oder Blindheit zur Folge haben. Auch Fehl- und Totgeburten kommen vor. Die akute Phase der Toxoplasmose kann mit Antibiotika wirksam behandelt werden. Auf die Dauerstadien in Geweben haben Medikamente jedoch wenig Einfluss.
Zur Vermeidung einer Infektion mit Toxoplasmen empfiehlt das BfR deshalb insbesondere abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmen besitzen:
Keine rohen Wurst- und Fleischwaren verzehren (Hackfleisch, Carpaccio, Mettwurst, Teewurst, Salami), Fleischgerichte gründlich durchgaren
Rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen, schälen und/oder kochen
Lebensmittel mit anhaftender Erde, zum Beispiel Kartoffeln und Karotten, getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren
Kontakt mit Katzenkot vermeiden
Regelmäßig Hände waschen
Das Merkblatt „Schutz vor Toxoplasmose“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich im BfR angefordert werden (publikationen@bfr.bund.de oder Fax 030-18412-4970). Es steht auch im Internet unter www.bfr.bund.de zum Download zur Verfügung.
-Verbrauchertipps: Schutz vor Toxoplasmose (Information des BfR vom 01.12.2009) (PDF-Datei, 166 KB)
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090729- Zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Arzneimittel, deren Preise den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit. Diese gesetzliche Regelung ist seit dem 1. Mai 2006 in Kraft.
Wie Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden, ist durch Gesetz vorgegeben. Zuzahlungsbefreiungen sind möglich für Festbetrags-Arzneimittel. Ein Arzneimittel muss mindestens 30 % preisgünstiger als der Festbetrag sein. Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Zuzahlungsbefreiung Einsparungen für die Beitragszahler erreicht werden. Der Preisvorteil von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln muss deshalb zumindest so groß sein, wie die Zuzahlungen im Durchschnitt für die verschiedenen Packungsgrößen und Wirkstärken des jeweiligen Wirkstoffs, sodass den Beitragszahlern keine Mehrkosten entstehen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist gesetzlich beauftragt, die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen.
Pharmazeutische Unternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie ihre Preise an die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen anpassen, damit Versicherte die Arzneimittel zuzahlungsfrei erhalten können. Viele Versicherte bevorzugen zuzahlungsfreie Arzneimittel, sodass für pharmazeutische Unternehmen ein Anreiz besteht, Arzneimittel nicht teurer als die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen anzubieten. Preismeldungen sind regelmäßig zum 1. und 15. eines Monats möglich. Zu diesen Stichtagen können Arzneimittel zuzahlungsfrei werden.
Die komplette Liste mit Stand 15.07.09 können Sie hier auf Ihren Rechner laden.
090715 - Schweinegrippe: Deutschland bereitet Impfungen vor
Die Bundesregierung will in der kommenden Woche entscheiden, für welche Bevölkerungsgruppen eine Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe empfohlen wird. Das sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) dem Hörfunksender Hit-Radio Antenne Niedersachsen in Hannover. «Wir müssen entscheiden, wer zu den Risikogruppen gehört», so Schmidt. Für die Betroffenen solle dann eine Impfempfehlung ausgesprochen werden. Nach den Worten der SPD-Politikerin reichen die Bestell-Optionen für Grippemittel aus, um jeden Deutschen zweimal zu impfen. Bei älteren Menschen sei noch unklar, ob eine Impfung sinnvoll sei, da sich diese nur sehr selten mit dem Virus infizierten. Auch die USA planen im Herbst eine Massenimpfung gegen die Schweinegrippe. Nach Planungen der Gesundheitsbehörden sollten bis Mitte Oktober 100 Millionen Einheiten eines Impfstoffs zur Verfügung stehen. Die Impfaktion solle sich auf Schulkinder, Schwangere sowie chronisch Kranke und Krankenhaus-Beschäftigte konzentrieren, die als besonders gefährdet durch das H1N1-Virus gelten. Bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind bislang rund 35.000 Erkrankungen in den USA registriert, Mediziner gehen aber von einer sehr großen Dunkelziffer weltweit aus. Experten warnten auf einem Gesundheitsgipfel vor der Einschätzung, dass die Pandemie bereits vorüber sei . Vor einem Beginn der Massenimpfungen müsse aber zunächst garantiert werden, dass der Impfstoff sicher und effektiv sei.